Neben der grundlegenden Orientierung einer nachhaltigen Entwicklung (SDGs) und der darauf aufbauenden zukünftigen Ausrichtung des (europäischen) Finanzwesens besteht eine dritte Orientierungsmöglichkeit darin, sich mit Nachhaltigkeit aus der Perspektive des Risikomanagements zu beschäftigen. So hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 2019 ein Merkblatt für Banken und Finanzdienstleister zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht. Die Kernaussage ist: Nachhaltigkeit bzw. die Vernachlässigung von Nachhaltigkeit ist auch für Banken und Finanzdienstleister eng mit bestimmten Risiken verbunden.
Die BaFin unterteilt die Nachhaltigkeitsrisiken in
Physische Risiken: Schäden durch umweltbedingte Veränderungen (Beispiele: Extremwetter, Veränderung von Klima und Land)
Transitionsrisiken: Politisch motivierte Veränderungen (Beispiel: Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft mittels CO2-Verteuerung)
Interdependenz zwischen physischen und Transitionsrisiken: Eintritt von physischen und/oder Transitionsrisiken (Beispiel: Aufgrund gravierender Umweltveränderung beschließt politische Entscheidungsträger einen umso kurzfristigeren Umbau der Wirtschaft)